Die Diskussion um eine strengere Regulierung und höhere Besteuerung der E-Zigarette befindet sich im vollen Gange und bietet immer wieder neue skurrile Höhepunkte, wie die 47. Sitzung des Petitionsausschusses im deutschen Bundestag beweist. Gegenstand der jüngsten Diskussion im Bundestag war die bevorstehende Umsetzung der europäischen Tabakrichtlinie, sowie der Verbraucherschutz und die Verbrauchssicherheit hinsichtlich der E-Zigarette.
Kommt es zu einem Komplettverbot der E-Zigarette?
Besonders eine Formulierung führt bei vielen Dampfern zu Unmut. So soll in dem Gesetzesentwurf stehen, dass „Liquids nur mit Inhaltsstoffen verwendet werden dürfen, die kein Risiko für die menschliche Gesundheit haben oder in sich tragen“, wie Corinna Rüffer vom Bündnis 90/Die Grünen und der Antragssteller der Petition 61453 anführen. Insbesondere die Tatsache, dass die genaue Definition dieser besagten Inhaltsstoffe offengelassen wurde, könnte weitreichende Folgen haben. Schließlich öffnet diese Tür und Angel für ein umfangreiches Verbot der elektronischen Zigarette und könnte im schlimmsten Fall sogar zu deren Totalverbot führen, in dessen Konsequenz der Konsum sogar strafbar sein könnte.
Corinna Rüffer führte hierzu berechtigterweise an, dass wenn diese „blumige“ Formulierung tatsächlich so im Gesetzesentwurf stehen sollte, praktisch alles verboten werden könne, denn „Stoffe die keine Auswirkung auf die Gesundheit haben, ist ja nahezu keine. Das gilt ja sogar für Wasser nicht“. Zudem merkte sie an, dass mit dieser Formulierung de facto auch ein Totalverbot der E-Zigarette durchsetzbar wäre. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth konnte sich auf Nachfrage jedoch nicht an diese Passage erinnern.
Wird das Dampfen bald zu einer Straftat?
Auch wenn die elektronische Zigarette aufgrund ihrer wachsenden Beliebtheit und damit einhergehenden sinkenden Steuereinnahmen aus dem Verkauf von Tabakprodukten zunehmend in den Fokus rückt, sind weitreichende Regulierungen oder gar eine Illegalisierung der E-Zigarette noch in weiter Ferne. Zudem erscheint die Strafverfolgung von Dampfern nicht nur in der Theorie sehr weithergeholt zu sein, sondern wäre auch in der Praxis kaum durchsetzbar. Allerdings würde ein Gesetz mit solchen Formulierungen zumindest eine Hintertür für solche Maßnahmen offenhalten auch wenn Frau Flachsbarth betonte, dass es derzeit lediglich ein Interesse an einer stärkeren Regulierung und nicht an einem Totalverbot gäbe. Die Diskussion kann in der Mediathek des Bundestages unter folgendem Link ab Minute 160 angesehen werden.
Dies bestätigte auch Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss auf Nachfrage von Newsbuzzters. „Die Befürchtungen sind, das mit einer Formulierung wie gewählt, sich sämtliche Inhaltsstoffe nach belieben verbieten lassen würden. Ein Verbot durch die Hintertür wäre damit möglich – auch wenn es von der Politik dadurch vielleicht nicht unmittelbar beabsichtigt ist. Zumindest wird die Attraktivität des Produktes leiden. Für die Unternehmer besteht Ungewissheit und somit eine schwer zu kalkulierende Gefahr.“, so Herr Dahlmann. Zudem geht er davon aus, dass ein Verbot gewisser Inhaltsstoffe deren Nutzung nicht unterbinden würde, sondern lediglich dazu führen werde, dass die Konsumenten beginnen, sich ihre Liquids in diesen Fällen selber mischen würden, was nicht im Sinne der Politik sein könnte.
Es wäre dennoch wünschenswert, wenn sich die handelnden Personen in der gesamten Diskussion stärker um die Bedürfnisse der breiten Bevölkerung als um die der Tabak- und Pharmalobby kümmern würden und eine objektive Bewertung den wirtschaftlichen Interessen übergeordnet werden würde.
E-Zigarette erfreut sich wachsender Beliebtheit
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es in der Bevölkerung bereits einen großen Zuspruch für die elektronische Zigarette gibt und die Dampfer zunehmend versuchen, für ihre Rechte zu kämpfen, wie nicht zuletzt die von 50.000 Menschen unterzeichnete Petition 61453, sowie die rund 1,2 Millionen deutschen Konsumenten der elektronischen Zigarette beweisen. Bereits die Tatsache, dass zu strenge Regulierungen oder gar ein Verbot der E-Zigarette einen Großteil der Dampfer höchstwahrscheinlich wieder in den Konsum der Tabakzigarette treiben würden, sollte Anlass genug sein, damit sich die Regierung endlich differenzierter und objektiver mit der Thematik auseinandersetzt. Immerhin belasten die Folgen des Rauchens die Gesundheitskassen jährlich mit 80 Milliarden Euro und fordern jährlich 100.000 Todesopfer.
E-Zigarette schädlicher als Rauchen?
Angesichts der Tatsache, dass die Studienlage zu den Gesundheitsrisiken noch immer höchst widersprüchlich ist, wie Frau Rüffer berechtigterweise anführte, wären alle Beteiligten gut beraten die gesundheitlichen Risiken erst einmal genauer und vor allem objektiver zu erforschen, bevor über noch stärke Regulierungsmaßnahmen und Verbote nachgedacht wird. Dass dies möglich ist, beweisen nicht zuletzt unsere britischen und französischen Nachbarn, die sich bereits seit Jahren ernsthaft mit dem Für und Wider des Dampfens auseinandersetzen. Sollte sich schlussendlich widererwartend ergeben, dass der Konsum der E-Zigarette tatsächlich mit dem der Tabakzigarette gleichzusetzen oder gesundheitlich sogar noch bedenklicher ist, würde sich über ein höheres Maß an Regulierungen auch kaum jemand beschweren. In der jetzigen Phase hinterlässt die Diskussion jedoch einen faden Beigeschmack und wirft die Frage auf, ob es angesichts der momentanen Sachlage vom Landwirtschaftsministerium nicht fast genauso konsequent wäre, zukünftig Trinkwasser oder Früchte zu verbieten, schließlich kann auch hier nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass diese ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Von der Frage warum Alkohol und Zigaretten nicht stärker reguliert werden einmal ganz abgesehen.