Die E-Zigarette erfreut sich immer größerer Beliebtheit und dementsprechend sehen auch die Umsatzzahlen aus. Rund 420 Millionen Euro erwirtschaftete die Branche mit E-Zigaretten und Liquids im Jahr 2016, Tendenz weiterhin steigend.
Und während die E-Zigarette und ihre Komponenten in den letzten drei Jahren jede Menge Beachtung erfahren hat, so ist der andere wesentliche Teil des Dampfens, das Liquid, dabei recht kurz gekommen. Dabei ist es gerade das Liquid, welches einen großen Faktor dabei spielt, wie das Dampfen wahrgenommen wird. Doch was ist eigentlich in diesen Liquids drin, und sind die Inhaltsstoffe für den Menschen gefährlich?
Der Unterschied zwischen Liquid und Tabak
Ein kleiner Überblick vorab: beim Rauchen wird Tabak verbrannt, bei der E-Zigarette wird Liquid verdampft. Der fundamentale Unterschied? Es kommt zu keinem Verbrennungsprozess, der bei der Tabakzigarette für das Entstehen von Tausenden toxischen Substanzen verantwortlich ist. Auch die gelben Finger, Ablagerungen auf Möbeln und Wänden und den unangenehmen Geruch hat man der Verbrennung zu verdanken.
Das Liquid funktioniert auf einem anderen Prinzip. Hier wird ein leicht zähflüssiges Fluid an eine kleine Heizwendel im Verdampfer herangeführt und dort sanft erhitzt. Durch das Erhitzen wandelt sich die Flüssigkeit in einen dichten Dampf, der über das Mundstück der E-Zigarette inhaliert wird.
Welche Inhaltsstoffe finden sich im E-Liquid?
Wer glaubt, dass sich in Zigarettentabak nur Tabak finden würde, irrt gewaltig: 800 – 4.000 meist chemische Inhaltsstoffe sind in jeder Zigarette enthalten, ohne auf der Verpackung angeführt werden zu müssen.
Das E-Liquid ist da wesentlich übersichtlicher und vor allem auch transparenter gehalten. Rund fünf unterschiedliche Substanzen finden sich im herkömmlichen Liquid wieder. Die Hauptbestandteile sind dabei Propylenglykol und Pflanzliches Glyzerin.
Propylenglykol (E 1520) ist eine Flüssigkeit, die bereits seit langem in der Kosmetikbranche Verwendung findet und zudem auch als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist. Das Propylenglykol ist zum einen für die Aromenbindung und zum anderen für die Dampfentwicklung verantwortlich. Die klare, leicht zähflüssige Flüssigkeit ist nahezu geschmacksneutral und damit als Geschmacksträger für Aromen optimal geeignet. Für Liquids wird reines Propylenglykol (PG) in pharmazeutischer Qualität verwendet.
Während früheste Liquids nur auf Propylenglykol setzten, merkten die Entwickler schnell, dass sich durch die Beigabe von pflanzlichem Glyzerin sowohl die Dampfeigenschaften als auch das Aroma des Liquids stark verbessern ließen. Glyzerin (bei Liquids oft als VG gelabelt) ist als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und findet sich beispielsweise in Kaugummis und Datteln, aber auch als Feuchthaltemittel in Kosmetika. Auch der Nebel aus den Nebelmaschinen, die man aus Diskotheken kennt, wird oft mit Glyzerin hergestellt.
Da beide Flüssigkeiten, sowohl das Propylenglykol als auch das Glyzerin ein wenig zähflüssig sein können, enthalten viele Liquids deshalb destilliertes Wasser, um für eine bessere Viskosität und damit ein besseres Fließverhalten zu sorgen. Ist das Liquid zu schwerfällig, kann es ansonsten in der E-Zigarette dazu führen, dass das Liquid nicht schnell genug an die Heizwendel gelangt und der Verdampfer somit trocken läuft. Allerdings sind die meisten modernen E-Zigaretten mittlerweile so konzipiert, dass ein Nachfluss jederzeit gewährleistet ist.
Das Aroma im Liquid – von Tabakaromen bis hin zum Erdbeerkuchen mit Vanillesoße
Hört sich seltsam an? Für viele Dampfer liegt der Reiz der E-Zigarette gerade in der unglaublichen Bandbreite an Aromen und Geschmacksrichtungen, die man zur Auswahl hat. Das liegt daran, dass für Liquids nur bestimmte von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassene Lebensmittelaromen verwendet werden.
Die Vielfalt der Aromen ist ein wesentlicher Faktor, der die E-Zigarette von der Tabakzigarette unterscheidet. Viele Dampfer genießen die Freiheit, vollkommen neue Geschmacksnuancen auszuprobieren und damit Abwechslung in den Dampfalltag zu bringen. Meist wird in vier Kategorien unterschieden: Tabakaromen, Fruchtiges, Süßes und Getränke. Aber natürlich findet man auch Aromen wie Kräuter oder herzhafte Lebensmittel.
Der Liquid-Hersteller Liquido24 sagt dazu: „Wir bieten verschiedene Liquid-Collectionen für unterschiedliche Ansprüche an. Von der günstigen Einsteiger-Linie bis hin zu Gourmet-Liquids, unsere Kunden genießen die Vielfalt der Möglichkeiten und die hohen Qualitätsstandards.“
Das Nikotin in Liquids – kann, aber muss nicht
Liquids kann man meist in verschiedenen Nikotinstärken wählen. Dabei ist die höchste erlaubte Menge ein Nikotingehalt von 20mg/ml, welches sich nur für sehr starke Raucher in der Umgewöhnungsphase eignet. Die gängigen Varianten sind meist 12mg, 9mg, 6mg, 3mg und komplett nikotinfrei.
Nikotin ist ein farbloses Öl, welches in pharmazeutischer Reinheit vorliegt. Es besitzt ein Suchtpotenzial und sollte von Schwangeren, Herzkranken und anderen Risikogruppen vermieden werden. Der Konsum von Nikotin ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren untersagt. Entgegen der allgemeinen Auffassung sieht die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) Nikotin nicht als karzinogene Substanz.
Gerade Raucher, die mit Hilfe der E-Zigarette aufhören möchten zu rauchen, nutzen meist höhere Nikotin-Liquids, können diese allerdings im weiteren Dampf-Verlauf immer weiter reduzieren
Hygiene- und Fertigungsstandards nach TPD2
Ursprünglich gab es bei der Liquid-Herstellung keinerlei Kontrollinstanzen. Rein theoretisch konnte jeder Hobby-Mischer in seinem Kellerchen Liquids zusammenbrauen und verkaufen. Dies hat sich durch die Tabakerzeugnisverordnung und dem seit dem 20.05.2016 gültigen Tabakerzeugnisgesetzt geändert. Jetzt müssen Liquids vor einer Zulassung für den Markt unter anderem folgenden Einschränkungen bzw. Regularien entsprechen:
– Liquids mit Nikotin und nikotinhaltige Basen dürfen max. in 10ml Gebinden verkauft werden
– Der Maximalgehalt für Nikotin ist auf 20mg/ml festgelegt
– Liquid-Fläschchen müssen kindersicher sein und die Umverpackungen Warnhinweise enthalten
– Bestimmte Aromen wurden für Liquids untersagt, beispielsweise weil sie schädliche Öle enthalten, die sowohl die Gesundheit als auch die E-Zigarette angreifen können
Alles in allem wurde durch die neue Verordnung dafür gesorgt, dass der Konsument ganz genau weiß, was sich in seinem Liquid befindet. Nur die Rezeptur und Zusammensetzung der verschiedenen Aromen darf das Geheimnis der Liquid-Hersteller bleiben.
Es gibt keinen „Passivdampf“
Wer raucht, schädigt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Liebsten, seine Kollegen und jeden, der „mitten im Rauch“ stehen muss. Nicht so beim Dampfen. Der Dampf, der aus den Lungen an die Umgebungsluft abgegeben wird, enthält so geringfügige Nikotinwerte, dass keine Gesundheitsrisiken für umstehende Personen bestehen. Um es bildhaft darzustellen: der Dampf einer E-Zigarette entspricht von seinen Werten her dem Nikotin, welches freigesetzt wird, wenn man in der heimischen Küche Kartoffeln kocht.
Sowohl eine Studie von Public Health Entland als auch des britischen Krebsforschungszentrums Cancer Research kommen zu dem Schluss, dass es keine Beweise dafür gibt, dass E-Zigarettendampf schädlich für andere sein könnte.
Liquids – bei richtigem Umgang weder schädlich noch unschädlich
Solange man Liquids richtig einsetzt – sprich in der E-Zigarette verdampft und nicht etwa versehentlich trinkt – sind sie ungefährlich. Selbst bei einer versehentlichen Einnahme gibt es keine langfristigen Schäden zu befürchten. Dampft man Liquid mit einem zu hohen Nikotingehalt, kann es kurzfristig zu leichter Übelkeit und Kopfschmerzen kommen. Diese verschwinden aber schon nach kurzer Zeit wieder mit Hilfe von ausreichender Flüssigkeitszufuhr und frischer Luft.
Es gibt einige Dampfer, die mit einer Unverträglichkeit auf Glyzerin oder Propylenglykol reagieren. Diese zeigt sich durch Kratzen im Hals und ein brennendes Gefühl im Mund. In diesem Fall sollte man auf andere Liquids umsteigen, die nur aus VG oder nur aus PG hergestellt werden.