Amber Heard hat nun offiziell mit dem Rechtsstreit gegen Johnny Depp abgeschlossen. Nach Angaben von E!News hat die Schauspielerin nämlich auch ihre Verleumdungsklage gegen seinen Freund Doug Stanhope fallen lassen. Doch wieso tut sie das?
Amber Heard zog Freund von Johnny Depp mit in den Rechtsstreit
Nachdem Amber Heard ihren Exmann Johnny Depp der körperlichen Gewalt bezichtigt hatte, standen Familie und Freunde zu dem Schauspieler. Auch Comedian Doug Stanhope mischte sich in den Ehekrieg ein und wetterte in einer Gast-Kolumne bei The Wrap heftig gegen Amber Heard. Gegenüber Johnny Depp habe die Schauspielerin „gedroht, öffentlich über ihn zu lügen, wenn er ihren Bedingungen nicht zustimme“, so Stanhope. Die Anschuldigungen wies das Anwaltsteam von Amber Heard natürlich zurück, allerdings nicht ohne selbst Klage gegen Comedian zu einzureichen.
Amber Heard lässt Verleumdungsklage nach Einigung mit Johnny Depp fallen
In der Klageschrift bezeichnete Amber ihren Ex als „Alkoholiker und Drogensüchtigen“, weiter behauptete sie von ihm getreten und geschlagen worden zu sein. Doug Stanhope hingegen erklärte lediglich, er habe in seinem Essay für The Wrap nie von Erpressung geschrieben. Nachdem die 7 Millionen US-Dollar, die Johnny Depp seiner Exfrau zahlen musste, nun an zwei Wohltätigkeitsorganisationen gespendet wurden, hat Amber Heard auch die Klage gegen Doug Stanhope fallen gelassen. „Ich kann Ihnen sagen, dass Mrs. Heard und Mr. Stanhope keine Einigung erreichen konnten, um den Fall zu klären.“, erklärte ihre Anwältin gegenüber E!News. „Es floss kein Geld und es gibt keine Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen ihnen.“, fuhr sie fort. Johnny Depp hatte am Ende allerdings dafür gesorgt, dass die Anklage gegen seinen Freund Doug Stanhope fallen gelassen wurde. Dies sei Teil ihrer Vereinbarung, und mit der 7 Millionen Dollar-Zahlung abgegolten gewesen. Allerdings habe Amber Heard immer noch die Möglichkeit die Klage innerhalb eines Jahres nachdem der Artikel veröffentlicht wurde, erneut gegen den Freund von Johnny Depp einzureichen. Ihre Anwältin erklärte, dass sie allerdings nicht vor habe, dies zu tun.