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Hells Angels: Finanzamt geht gegen Rocker vor


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Das Finanzamt fordert zwei Millionen Euro von einem Mitglied der Hells Angels. Nun legt der Rocker gegen das jüngste Urteil Berufung ein.

Seit über zwei Jahren gehen die Steuerbehörden bereits gegen Thomas M., einem ehemaligen Mitglied der Hells Angels, vor. Grund dafür sind Steuerschulden in Höhe von zwei Millionen Euro. Trotz der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, wird sich der Prozess gegen den Rocker wohl noch eine Weile hinziehen.

Finanzamt fordert von Rocker Millionenzahlung

Aus einem Bericht der schwedischen Tageszeitung „Expressen“ geht hervor, dass der Staat widerrufen hat, dem Rocker fünf weitere Jahre zu gewähren, um seine Schulden bei Bund und Ländern begleichen zu können. Bereits seit 2010 versuchen die Behörden mittels eines Gerichtsvollziehers Schulden in Höhe von rund zwei Millionen Euro einzutreiben – bislang blieb jeglicher Versuch aber ohne Erfolg.

Bei den Großteil der Schulden, die das ehemalige, hochrangige Hells Angels-Mitglied über die Jahre anhäufte, soll es sich um Steuerschulden handeln. Bevor der Schuldner in die Privatinsolvenz gehe, werde man alles versuchen, um das Geld einzutreiben, sagte Christer Johansson, Leiter der Steuerbehörde. Ursprünglich sollten die Schulden bereits bis Ende 2015 beglichen werden.

Fristverlängerung für Ex-Mitglied der Hells Angels?

Nach einer Berufung von Thomas M. hatte das zuständige Verwaltungsgericht die Verjährungsfrist allerdings um fünf weitere Jahre verlängert. Das Finanzamt legte anschließend allerdings Einspruch gegen die Fristverlängerung für den Rocker ein, so dass der Fall inzwischen dem Oberverwaltungsgericht übertragen wurde. Dort wollte man von dem weiteren Aufschub nichts wissen und veranlasste nun, dass die Zahlungen per sofort fällig seien. Das ehemalige Mitglied der Hells Angels hat dem neusten Urteil bereits widersprochen. Beide Seiten hoffen nun auf eine zeitnahe Entscheidung.

Mit der Berufung will Thomas M. erreichen, dass der Fall wieder zurück an das Verwaltungsgericht geht. „Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das oberste Verwaltungsgericht den Beschuldigten anhört.“, zeigt sich dessen Anwalt Stefan Köhler kompromissbereit. Bisher hatte das Oberverwaltungsgericht eine Anhörung mit der Begründung abgelehnt, dass hierfür keine Notwendigkeit bestünde.

Hells Angels-Rocker wanderte nach Thailand aus

Thomas M. war bereits im Januar 2013 nach Thailand ausgewandert. Diese Tatsache stößt den Behörden besonders übel auf. Diese beschuldigen den Rocker, dass Land lediglich vor dem Hintergrund verlassen zu haben, um die angehäufte Schuldenlast drücken zu können. Schließlich besteht zwischen Thailand und Schweden eine Art Hilfsabkommen. Da das ehemalige Hells Angels Mitglied in dem südostasiastischem Land jedoch keine gültige Wohnadresse hinterlegt hat, kann dieser dort keiner Arbeit nachgehen. Laut eigenen Angaben fehlt es ihm dadurch derzeit sowohl an Einnahmen als auch an Ersparnissen, um die horrende Summe begleichen zu können. Zusätzlich verkompliziert wird der Fall durch die Tatsache, dass dem Rocker selbst noch Rückzahlungen vom Finanzamt aus den frühen 2000er Jahren zustehen sollen. „Thomas M. hat immer gesagt, dass er das Richtige tun will und seine Schulden begleicht. Aber es hat nie eine Einigung mit dem Finanzamt gegeben“, sagte dessen Anwalt Köhler.